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Durch die Festlegung des Gesetzgebers werden die Kosten nach Prüfung eines Antrags auf Genehmigung durch die Krankenkassen übernommen. Die Anträge dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Wie sind nun die klinischen Studiendaten zu interpretieren, wie sieht der Praxisalltag tatsächlich aus und wer darf jetzt auf diese Arzneien zugreifen?
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Gerhard Kreutzer
Quelle: Onko Internetportal
09.01.2020