29.04.2016

Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht

29.04.2016

Jetzt ist es Gesetz!

Seit dem 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag hier eine entsprechende Gesetzliche Regelung getroffen.

Ärzte haben sich an vorliegende Patientenverfügungen zu halten, auch wenn dies zum Tod des Betroffenen führt.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung vorab bei klarem Bewusstsein erstellt wird und klar definiert wird, ob und welche Behandlungen gewünscht werden. So zum Beispiel wenn der Betroffene sich nicht mehr äußern kann und somit sein Wille, niedergeschrieben in der Patientenverfügung erfüllt wird.

Hierbei ist es sinnvoll und sehr ratsam (keine Pflicht) sich mit einem Anwalt zu besprechen, dass auch sicher gestellt ist, dass die niedergeschriebene Patientenvollmacht wirksam ist.

Denn eine Verfügung sollte so konkret wie möglich sein, damit sie im Sinne des Patienten ausgelegt werden kann.