11.09.2019

VdK zu Intensivpflegegesetz: Es darf keine Rückschritte bei Teilhabe und Selbstbestimmung geben!

11.09.2019

geriatrische Rehabilitation und intensivpflegerische Versorgung von Patienten zu reformieren. Der Sozialverband VdK mahnt Nachbesserungen und die Einhaltung der Selbstbestimmung von Patienten an.

Portraitfoto von Verena Bentele. Sie trägt einen weißen Blazer, hat den Kopf auf eine Hand gestützt und lacht in die Kamera.

Verena Bentele | © Susie Knoll

Den größten Nachbesserungsbedarf an dem abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannten Entwurf sieht der Sozialverband VdK bei der Frage, ob Patienten, die auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind und beatmet werden müssen, dies künftig nur noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in „Beatmungs-WGs“ tun können. Nur an diesen Orten sollen laut Entwurf die Kosten von den Krankenkassen bezahlt werden. Zu Hause soll die Versorgung nur noch ausnahmsweise und nach intensiver Prüfung durch die Kassen möglich sein. Der VdK fürchtet, dies könne Patienten, die bisher zu Hause beatmet wurden, zu einem Umzug in ein Heim zwingen.

 

„Das ist eine schlimme Vorstellung“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Der VdK lehnt das klar ab. Es darf niemand gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht rein aus finanziellen Gründen. Patienten müssen jederzeit ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollen. Das gebietet allein das in der Verfassung verankerte Recht auf Freizügigkeit. Würde der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums in seiner jetzigen Form verabschiedet, würde er die Selbstbestimmung betroffener Menschen radikal verletzen.“

 

Darüber hinaus seien solche Regeln ein Rückschritt bei der Teilhabe etwa von Menschen mit Behinderungen. Denn viele werden heute zu Hause beatmet und führen dort etwa mit Hilfe von Assistenzmodellen ein selbstbestimmtes Leben, machen Ausbildungen, sind berufstätig oder ehrenamtlich engagiert, so Verena Bentele.

 

„Der Gesetzentwurf zeigt sehr viel Schatten und nur wenig Licht“, betont Verena Bentele. Zu den begrüßenswerten Neuerungen im Gesetzentwurf zählt VdK-Präsidentin Verena Bentele die Regeln zur geriatrischen Rehabilitation. Dem Gesetzentwurf nach sollen Patienten, die eine geriatrische Rehabilitation brauchen, diese in Zukunft einfacher bekommen als bisher. Künftig sollen niedergelassene Hausärzte geriatrische Rehabilitationen verordnen, damit würden zeitaufwendige Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen entfallen. „Die aktuellen Verfahren sind weder zeitgemäß noch nützen sie den Patienten, im Gegenteil können sie Betroffene sogar schädigen“, sagt Verena Bentele.

 

„Gerade nach Akutversorgungen führen die zeitaufwendigen Bewilligungsverfahren bei den Kassen nämlich oft zu Versorgungslücken und gefährden so den Erfolg bei den Reha-Maßnahmen.“ Jetzt müsse der nächste Schritt sein, auch die Anträge bei allen medizinischen Rehabilitationen fallen zu lassen und auch diese Verfahren zu vereinfachen, so Verena Bentele.

 

Info:

Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark.

 

Viele weitere Informationen finden Sie unter: 

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

https://www.vdk.de/deutschland/

 

Gerhard Kreutzer

Quelle: Pressestelle VDK

Bilder: Pressestelle VDK

10.09.2019