Wir kommen mit einem Rezept in die Apotheke und wollen unser gewohntes Präparat, da wir mit dem uns gewöhnten Produkt auskennen und wissen, dass wir es gut vertragen.
Nun kommt die Aussage des Apothekers dass die Krankenkasse nicht mehr das gewohnte Medikament bezahlt und man auf ein anderes günstigeres Medikament zugreifen muss aber nach Aussage des Apothekers die gleichen Inhaltsstoffe enthalten sind.
Das kommt daher, dass die Krankenkassen mit den Pharmafirmen Rabattverträge abschließen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein – Westfalen erklärt hierzu dass das in der Regel eher unproblematisch sei, da die günstigeren Präparater würden die gleichen Wirkstoffe wie die Original Arzneimittel enthalten.
Wenn Patienten bekannt ist, dass Sie auf Stoffe allergisch reagieren, müsse das auf jeden Fall mit dem Arzt abgeklärt werden.
In begründeten medizinischen Ausnahmefällen kann dann der Arzt den Wechsel des Arzneimittels trotz eines Rabattvertrages ausschließen. Hierzu ist ein Vermerk auf dem Rezept notwendig.
Selbst habe ich schon festgestellt, dass gerade im Bereich von Retard Kapseln die Aufteilung der Wirkstoffmenge (der Wirkstoff ist der gleiche) welche zur sofortigen Wirkung kommen und deren Anteil die Zeitversetzt abgegeben werden unterschiedlich war.